Uneingeschränkter Betrieb dank „3G-Regel“

Grundsätzlich gilt in NRW ab Freitag, 20. August 2021 die 3G-Regel. Sportangebote in Innenräumen sind nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete zugänglich.

Im Detail sieht das so aus

  • Babyschwimmen: bitte zeigt beim Einlass der Schwimmlehrerin den Nachweis, dann dürft ihr ins Wasser. Natürlich gilt das nur für Mama oder Papa.
  • Kinderschwimmen: hier muss kein Nachweis vorgelegt werden, da Kinder im Kindergartenalter von der Nachweispflicht ausgenommen sind, und die Schulkinder in der Schule getestet werden.
  • Aquafitness: Bitte zeigt Euren Nachweis vor den Duschräumen der Kursleitung. Wir werden 5 Minuten vor dem Kurs im Wartebereich vor den Duschräumen kontrollieren.
  • Freischwimmer: Bitte legt den Nachweis am Empfang vor.

Verschoben ist nicht aufgehoben: eigentlich sollte in dieser Woche der Elternalarm starten. Wir wollten alle abholenden Eltern in den letzten 5 Minuten einen Einblick in die Schwimmkurse ermöglichen. Aufgrund der aktuellen Verordnung verschieben wir das noch ein wenig…

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