Testpflicht in den Ferien

Schülertest

Seit dem 1.10. gilt eine neue Coronaschutzverordnung.
Für uns in der Schwimmschule gibt es dort eine fast übersehbare Änderung, die aber unsere Aufmerksamkeit haben sollte:
In §2 Absatz 8 ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler als getestete Personen gelten, da sie an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen. Neu hinzugekommen ist jetzt der Vermerk, dass das nur außerhalb der Ferienzeiten (11. bis 24. Oktober 2021) gilt. Im Umkehrschluss bedeutet das: in den Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler nur mit einem negativen Testergebnis den Schwimmunterricht besuchen.

In Emsdetten gibt es in unmittelbarer Nähe gleich drei Schnellteststationen:
Bei der Feuerwehr, bei der Gesundbrunnenapotheke direkt nebenan und bei Expert (dort wohl ohne Termin).
Bitte besorgt euch JETZT schon euren “Schwimmkurs kompatiblen Testtermin”, denn wie ich gerade schon entdeckt habe, ist die Anzahl der freien Plätze ziemlich rar. Mit der Apotheke habe ich gesprochen, dort gibt es genug Kapazitäten. Im Zweifel würde ich dort einmal anrufen (02572-98353), wenn es im Onlineportal keinen Platz mehr gibt.

Idealerweise habt ihr den Test ausgedruckt dabei, den der Schwimmlehrer am Beckenrand kontrolliert. Das geht unserer Erfahrung nach schneller, als sich in den verschiedenen Apps zurechtzufinden…

Ihr kommt gar nicht in den Ferien? Dann schnell noch im Portal abmelden!

Kindergartenkinder sind nach wie vor den getesteten Personen gleichgestellt.

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